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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 15 K 3228/16 E EFG 2018 S. 567 Nr. 7

Gesetze: EStG § 33b Abs. 6 Satz 1, BGB § 1835

Pflegepauschbetrag: Schädlichkeit der Aufwandentschädigung für ehrenamtliche Betreuer, Mindestpflegedauer

Leitsatz

  1. Der Abzug des Pflegepauschbetrages durch die Pflegeperson wird durch die Gewährung einer Aufwandentschädigung für ehrenamtliche Betreuer nach § 1835 BGB ausgeschlossen.

  2. Unabhängig davon setzt der Abzug des Pflegepauschbetrages eine von der Pflegeperson erbrachte Mindestpflegedauer von mindestens 10 % des gesamten pflegerischen Zeitaufwandes voraus.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2018 S. 567 Nr. 7
GStB 2018 S. 191 Nr. 6
NWB-Eilnachricht Nr. 14/2018 S. 922
UAAAG-78530

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 13.11.2017 - 15 K 3228/16 E

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