Zuordnung des im Wege der Aufrechnung
erhaltenen Entgelts zum Veranlagungszeitraum der durch die Aufrechnungserklärung
bewirkten Leistung
Leitsatz
An
der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsaktes bestehen
keine ernsthaften Zweifel, wenn die umsatzsteuerliche Erfassung
eines im Wege der Aufrechnung erhaltenen Entgelts in dem Veranlagungszeitraum
erfolgt, in dem die Leistung durch die Aufrechnungserklärung bewirkt
wurde. Bei der umsatzsteuerlichen Zuordnung des im Rahmen einer
Aufrechnung erhaltenen Entgelts ist der Zeitpunkt der sog. Aufrechnungslage
unerheblich.