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Bewertung und Buchung von Fremdwährungsverbindlichkeiten
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Bewertung in der Handelsbilanz
1. Zugangsbewertung
Bei Zielkäufen in Fremdwährungen ist die Fremdwährungsverbindlichkeit im Zeitpunkt der Erstverbuchung grundsätzlich zum Devisenkassageldkurs umzurechnen, da zum Zeitpunkt der Lieferung oder erbrachten Leistung die Verpflichtung zur Gegenleistung entsteht und damit vom Käufer zur Begleichung der Verpflichtung Devisen beschafft werden müssen. Aus Vereinfachungsgründen können auch (Monats-)Durchschnittskurse verwendet werden, soweit hieraus keine wesentlichen Auswirkungen auf die VFE-Lage resultieren.
Wird eine in Fremdwährung fakturierte Verbindlichkeit während des laufenden Jahres beglichen, erfolgt am Tag der Zahlung eine Umrechnung in Euro, die gegenüber dem Entstehungstag zu einem Währungsverlust oder Währungsgewinn führen kann.
Da sich aus dem Gesetz nichts zum Umrechnungszeitpunkt für die Zugangsbewertung ergibt, ist auf die GoB abzustellen, demzufolge die Zugangsbewertung mit dem Umrechnungskurs im Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Leistungserbringung zu erfolgen hat. Das bedeutet bei Lieferung von Vermögensgegenständen mit Übergang des wirtschaftlichen Eigentums oder im Falle einer...