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Steuerrecht | Investitionsabzugsbetrag bei Personengesellschaft
Nach Bildung eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) im Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft kann die Investition im Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters erfolgen.
[i]Keine Rückgängigmachung des IABDer IAB ist daher nicht rückgängig zu machen; denn die Investition ist erfolgt. Zum Betrieb einer Personengesellschaft gehört nämlich nicht nur das Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft, sondern auch das Sonderbetriebsvermögen des einzelnen Gesellschafters.
[i]Gewinnerhöhung auch im SonderbetriebsvermögenDie gewinnerhöhende Hinzurechnung des IAB nach Durchführung der Investition gem. § 7g Abs. 2 EStG ist aber ebenfalls im Sonderbetriebsvermögen vorzunehmen. Seit 2016 ist sie allerdings nicht mehr zwingend.
Der IAB ist [i]Betriebsbezogene Begünstigungeine betriebsbezogene Begünstigung und nicht personenbezogen. Daher kann der IAB wahlweise in der Gesamthandsbilan...