Online-Nachricht - Freitag, 09.03.2018

Berufsrecht | Anzeigepflicht für Steuergestaltungen (FinMin)

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben am Eckpunkte zur rechtlichen Ausgestaltung einer Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen beschlossen.

Im November 2017 war eine politische Arbeitsgruppe unter Federführung von Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz eingesetzt worden. Sie soll bis zur Finanzministerkonferenz bis Sommer 2018 einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen erarbeiten. Die jetzt vorgelegten Eckpunkte sehen eine Anzeigepflicht für klar abgrenzbare Fallgestaltungen vor. Dem Steuergesetzgeber soll damit die Möglichkeit verschafft werden, zeitnah auf bedeutsame und insbesondere haushaltsrelevante Steuergestaltungen zu reagieren.

Auf der Finanzministerkonferenz wurden u.a. folgende Eckpunkte besprochen:

  • Die Anzeigepflicht soll grundsätzlich für den Ertragsteuerbereich greifen.

  • Zudem ist aus Sicht der Länder auch die Einbeziehung des Erbschaft- und Schenkungsteuer- sowie des Grunderwerbsteuerbereichs zu prüfen.

  • Die Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen ergänzt die vorgesehene EU-Richtlinie (lesen Sie hierzu auch unser Online-Nachricht v. 08.02.2018).

  • Der Aufbau der Vorschrift soll sich an ihr bzw. an der Umsetzung in das nationale Recht orientieren.

Hinweis:

Lesen Sie hierzu auch die Pressemitteilung des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz v. 08.03.2018 sowie die Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums der Finanzen v. 08.03.2018.

Quelle: Finanzministerium Schleswig-Holstein, Pressemitteilung v. 08.03.2018 (Ls)

Fundstelle(n):
DAAAG-77918