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Zuordnung der Warenbewegung bei Reihengeschäften
„Kreuzmayr GmbH“
Eines der größten umsatzsteuerrechtlichen Probleme für die Exportwirtschaft ist die Frage der Zuordnung der Warenbewegung bei Reihengeschäften. Bis zu einer gesetzgeberischen Klarstellung wird auch weiterhin hier eine rechtssichere Einstufung der einzelnen Sachverhalte kaum möglich sein. Dies zeigt auch die aktuelle Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Kreuzmayr GmbH. In dieser Entscheidung setzt sich das Gericht vor allem mit der Frage der Bedeutung des Vertrauensschutzes in diesen Fällen auseinander.
I. Leitsätze
1. Unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens ist Art. 32 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates v. über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem dahin auszulegen, dass er auf die zweite von zwei aufeinanderfolgenden Lieferungen derselben Ware anzuwenden ist, die zu nur einer innergemeinschaftlichen Beförderung geführt haben.
2. Wenn die zweite Lieferung einer Kette zweier aufeinanderfolgender Lieferungen, die zu einer einzigen innergemeinschaftlichen Beförderung geführt haben, eine innergemeinschaftliche Lieferung ist, ist der Grundsatz des Vertrauensschutzes dahin auszulegen, dass der Enderwerber, der zu Unrecht einen Vorsteuerabzug in Anspruch genommen hat, die von ihm nur auf der Grund...