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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 11 K 1660/16

Gesetze: EStG § 35a Abs. 2 S. 1, EStG § 35a Abs. 4 S. 1

Leistungen eines Immobilienmaklers als haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG

Leitsatz

  1. Maklerleistungen zur Vermittlung des Kaufs einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilie sind keine „haushaltsnahen Dienstleistungen” im Sinne des § 35a Abs. 2 S. 1 EStG.

  2. Die Maklerleistung wird auch nicht im räumlich funktionalen Bereich eines vorhandenen Haushaltes (§ 35a Abs. 4 S. 1 EStG) erbracht.

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 6 Nr. 40
DStRE 2017 S. 1220 Nr. 20
LAAAG-77454

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 23.02.2017 - 11 K 1660/16

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