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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 5 KR 491/16

Streitig ist im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens nach § 44 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X), ob die Klägerin für die Jahre 2006-2007 für das Fernsehformat "Let's Dance" hinsichtlich der für die professionellen Tänzer gezahlten Honorare i.H.v. 14.910,50 Euro und für das Format "Dancing on Ice" hinsichtlich der an professionelle Eiskunstläufer gezahlten Honorare i.H.v. 7.315,00 Euro der Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) unterliegt.

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 1939 Nr. 36
ZAAAG-75475

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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 27.10.2016 - L 5 KR 491/16

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