Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Track 28 | Country-by-Country Reporting: Standardisierte länderbezogene Berichterstattung
Der BEPS-Aktionspunkt 13 sieht die Erstellung von länderbezogenen Berichten für multinational tätige Unternehmen und deren automatischen Austausch vor, das sog. Country-by-Country-Reporting, abgekürzt CBCR. Die standardisierte länderbezogene Berichterstattung soll den Steuerverwaltungen einen Überblick verschaffen, wo die Gewinne, Steuern und Wirtschaftsaktivitäten von multinationalen Unternehmen ausgewiesen werden.
Kennen Sie das, liebe Zuhörer? Im Gespräch mit Mandanten verwenden wir häufig Fachausdrücke, mit denen Steuerlaien nichts anfangen können. Wer sich leicht verständlich ausdrücken will, stellt jedoch schnell fest: Oft ist es gar nicht so einfach, eine passende Definition zu finden. Wir unterstützen Sie daher bei der Suche nach einer einfachen Erklärung. Heute erläutern wir den Begriff „ Country- by -Country Reporting ”. Konkret betroffen sind zwar nur multinational tätige Unternehmen, aber viele Mandanten wollen wissen, was sich dahinter verbirgt.
Im Oktober 2015 wurde ein Maßnahmenpaket gegen Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen veröffentlicht. Es handelt sich um ein gemeinsames Projekt von G20, dem Zusammenschluss der wichtigsten Ind...