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Track 11-12 | Privatdarlehen: Ausfall bei Insolvenz führt zu Verlust bei Kapitaleinkünften
Der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung führt nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust in der privaten Vermögenssphäre. Dies hat der VIII. Senat des BFH für den Fall der Insolvenzeröffnung beim Darlehensnehmer zu Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG entschieden. Abzuwarten bleibt, zu welchem Ergebnis der X. Senat des BFH gelangt, bei dem ein Verfahren zur gleichen Rechtsfrage anhängig ist.
Von immenser Bedeutung für die Besteuerungspraxis ist eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Abgeltungsteuer. Der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung führt demnach zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust in der privaten Vermögenssphäre.
Ein Steuerpflichtiger gewährte einem Dritten ein verzinsliches Darlehen. Erst blieben die vereinbarten Rückzahlungen aus. Dann ging der Darlehensnehmer pleite. Das Insolvenzverfahren wurde eröffnet. Der Kläger meldete die noch offene Forderung zur Insolvenztabelle an und machte den Ausfall des Darlehens als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geltend.
Das FG Düsseldorf hatte in erster Instanz eine steuermindernde Berücksichtigung des Forderungsverlustes abgelehnt. Nach der ständigen Rech...