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Track 22 | Unterhalt: Keine Aufteilung bei Unterstützung der studierenden Tochter durch Lebensgefährten
Eine Aufteilung nach § 33a Abs. 1 Satz 7 EStG ist nur vorzunehmen, wenn der andere Unterhaltsleistende hierzu zivilrechtlich verpflichtet ist oder wenn er einem zivilrechtlich Unterhaltsverpflichteten gleichgestellt ist. Eine sittliche Unterhaltsverpflichtung reicht nicht aus. Im Streitfall war daher bei Unterhaltszahlungen von Eltern an ihre mit ihrem Lebensgefährten in einer Haushaltsgemeinschaft lebende studierende Tochter keine Aufteilung vorzunehmen.
Ein interessanter Fall ist beim VI. Senat des Bundesfinanzhofs anhängig. Es geht um den Abzug von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen. Schildern Sie uns doch bitte zum Einstieg den Sachverhalt.
Gerne. – Im Streitfall unterstützten Eltern finanziell ihre Tochter, für die sie aus Altersgründen keinen Anspruch mehr auf Kindergeld hatten. Die junge Studentin lebte zusammen mit ihrem Lebensgefährten in einer Haushaltsgemeinschaft. Dem Freund stand fast dreimal so viel Geld zur Verfügung wie der jungen Frau. Das unverheiratete Paar hatte keine gesonderte Vereinbarung getroffen, wer welche Kosten trägt. Eine Abrechnung wurde nicht vorgenommen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist in diesem Fall davon auszugehen, dass das g es...