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Umsatzsteuer | Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück
Mit Schreiben v. ergänzt das BMF sein Schreiben v. (BStBl 2017 I S. 1658) zum Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück dahingehend, dass es nicht beanstandet wird, wenn auf bis zum erbrachte juristische Dienstleistungen von Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe, die nicht Notare sind, die bisherige Regelung nach Abschnitt 3a.3 Abs. 7 UStAE angewendet wird.