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Finanzgericht Hamburg  v. - 3 K 294/16 EFG 2018 S. 493 Nr. 6

Gesetze: EStG § 2 Abs. 5, EStG § 2 Abs. 6, EStG § 32a Abs. 1, EStG § 34a Abs. 4, SolZG § 1 Abs. 2, SolZG § 3

Berücksichtigung der Nachsteuer im Sinne des § 34a Abs. 4 EStG bei der Festsetzung des Solidaritätszuschlags

Leitsatz

Die Einkommensteuer auf den Nachversteuerungsbetrag im Sinne des § 34a Abs. 4 EStG ist Teil der Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2019 S. 8 Nr. 1
DStRE 2019 S. 201 Nr. 4
EFG 2018 S. 493 Nr. 6
EStB 2018 S. 181 Nr. 5
GStB 2019 S. 3 Nr. 1
GAAAG-72872

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Finanzgericht Hamburg v. 08.12.2017 - 3 K 294/16

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