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Reihengeschäft
Schließen mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte ab und gelangt dieser Gegenstand bei der Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer, ist die Beförderung oder Versendung des Gegenstands nur einer der Lieferungen zuzuordnen. Wird der Gegenstand der Lieferung dabei durch einen Abnehmer befördert oder versendet, der zugleich Lieferer ist, ist die Beförderung oder Versendung der Lieferung an ihn zuzuordnen. Das gilt dann nicht, wenn er nachweist, dass er den Gegenstand als Lieferer befördert oder versendet hat.
Was ist ein Reihengeschäft?
Als Reihengeschäft wird ein Umsatzgeschäft bezeichnet, das von mehreren Unternehmern über denselben Gegenstand abgeschlossen wird und bei denen der Gegenstand im Rahmen einer Beförderung (§ 3 Abs. 6 Satz 2 UStG) oder Versendung (§ 3 Abs. 6 Satz 3 UStG) unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer gelangt. Ein besonderer Fall des Reihengeschäfts ist das sogenannte innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft i. S. d. § 25b Abs. 1 UStG.
Das charakteristische an einem Reihengeschäft ist, dass im Rahmen einer einzigen Warenbewegung in Form einer Beförderung oder Versendung mehrere Lieferungen ausgeführt werden, die in Bezug auf den Ort der Lie...