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LSG Bayern Urteil v. - L 12 KA 57/16 ZVW

Leitsatz

Leitsatz:

1. Im streitgegenständlichen Zeitraum (Quartal 2/2008 bis 1/2009) war das Gebrauchsfertigmachen monoklonaler Antikörper kein als notwendige Vorbereitungshandlung selbstverständlicher Teil der ärztlichen Behandlung im Sinne von § 73 Abs. 2 Nr. 1 SGB V.

2. Damit fehlte zugleich eine besondere Konstellation, in der unmittelbar auf das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 12 Abs. 1 SGB V gestützt ein Arzneimittelregress im Einzelfall gestützt werden kann.

Fundstelle(n):
XAAAG-71877

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LSG Bayern, Urteil v. 26.07.2017 - L 12 KA 57/16 ZVW

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