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NWB direkt Nr. 7 vom Seite 141

Verbraucher oder nicht, das ist für die Kreditwürdigkeitsprüfung die Frage

Uwe Schelske

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB IAAAG-71629 Der Gesetzgeber hat mit der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie zum in nationales Recht den Verbraucherschutz im Darlehensrecht weiter geschärft und verstärkt. Erstmals werden in den §§ 505a ff. BGB Kriterien und Maßstäbe für die Kreditwürdigkeitsprüfung beim Immobiliarverbraucherdarlehen (§ 491 Abs. 3 Satz 1 BGB) normiert. Ein Verstoß gegen die Vorgaben hat auch für den Kreditgeber spürbare Sanktionen ( 505d BGB). Somit bleibt für die Kreditwirtschaft die Einstufung des Kreditnehmers als Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) im Rahmen der Immobilienfinanzierung bedeutsam. Erörtert wird eine in der Kreditwirtschaft typische Fallgestaltung, nämlich die Finanzierung von Immobilien im Rahmen der Verwaltung des eigenen Vermögens durch eine natürliche Person bzw. einer aus natürlichen Personen bestehenden Personengemeinschaft.

Ausführlicher Beitrag s. .

Verwaltung eigenen Vermögens kann privater oder unternehmerischer Natur sein

[i]Die Kreditwirtschaft steht vor einer schwierigen AbgrenzungsaufgabeDie Rechtsprechung geht von dem Grundsatz aus, dass die Verwaltung des eigenen Vermögens i. d. R. eine private Tätigkeit ist. Die Kreditaufnahme im Rahmen der Vermögensverwaltung stellt sich dann als Aufnahme eines Verbraucherdarleh...

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