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BMF | Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen mit 101 Staaten im September 2018
Mit dem wurden die inzwischen 101 Staaten i. S. des § 1 Abs. 1 FKAustG bekannt gegeben, mit denen voraussichtlich der automatische Datenaustausch zum erfolgen wird. Für diesen Teilnehmerkreis müssen die Finanzinstitute die Finanzkontendaten zum an das BZSt übermitteln.