Körperschaftsteuererhöhung nach § 37 Abs. 3 KStG bei Verkauf eines Dividendenanspruchs
Leitsatz
1. Von einem Forderungskauf ist auszugehen, wenn das Risiko der wirtschaftlichen Verwertbarkeit der Forderung auf den Erwerber
übergeht, dieser also keine Möglichkeit des Regresses hat, falls die Forderung gegen den Schuldner nicht durchgesetzt werden
kann.
2. Der Verkauf eines Dividendenanspruchs durch eine unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Bank führt zu einer Körperschaftsteuererhöhung
gemäß § 37 Abs. 3 KStG, wenn die Ausschüttung bei der die Dividende ausschüttenden Aktiengesellschaft zu einer Körperschaftsteuerminderung
geführt hat. Auf eine Körperschaftsteuerminderung bei der den Kaufpreis zahlenden Gesellschaft kommt es nicht an.