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StuB 3/2018 S. 114

Berücksichtigung des aktiven steuerlichen Ausgleichsposten bei der Teilwertabschreibung von Investmentanteilen

(1) Noch nicht verbrauchte gewerbesteuerliche Fehlbeträge einer Personengesellschaft sind gem. rkr. NWB GAAAG-42237 (EFG 2017 S. 929) nicht mehr nutzbar, wenn die Kapitalgesellschaft das übergehende Unternehmen nicht bis zur vollständigen Verrechnung der Fehlbeträge unverändert fortführt. (2a) Das Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Minderung auf den niedrigeren Teilwert bestimmt sich nach den für festverzinsliche Wertpapiere geltenden Grundsätzen, wenn das Vermögen des Investmentfonds überwiegend in festverzinsliche Wertpapiere angelegt ist. (2b) Bei festverzinslichen Wertpapieren liegt keine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung vor, soweit die Kurswerte der Papiere unter deren Nominalwert abgesunken sind oder schon vor ihrem (weitere...

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