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Investmentsteuer | Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale
Mit Schreiben v. gibt das BMF den Basiszins bekannt, der für die Berechnung der Vorabpauschale gem. § 18 InvStG erforderlich ist. Die Deutsche Bundesbank hat hierfür auf den anhand der Zinsstrukturdaten einen Wert von 0,87 % errechnet.
Der Basiszins ist gem. § 18 Abs. 4 InvStG aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abzuleiten. Dabei ist auf den Zinssatz abzustellen, den die Deutsche Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten jeweils auf den ersten Börsentag des Jahres errechnet.