Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bewertung – Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG (BMF)
Das BMF gibt die gemäß § 190 Abs. 2 Satz 4 BewG maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt, die ausgehend von den vom Statistischen Bundesamt am veröffentlichten Preisindizes für die Bauwirtschaft (Preisindizes für den Neubau in konventioneller Bauart von Wohn- und Nichtwohngebäuden; Jahresdurchschnitt 2017; 2010 = 100) ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2018 anzuwenden sind:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Baupreisindizes (2010 = 100) | |
Gebäudearten*
1.01. bis 5.1. Anlage 24, Teil II., BewG | Gebäudearten*
5.2. bis 18.2. Anlage 24, Teil II., BewG |
116,8
|
117,4
|
* Die Bestimmungen in der Anlage 24, Teil II., BewG zum Teileigentum
und zur Auffangklausel gelten ana... |