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LSG Hessen Urteil v. - L 7 AL 188/11

Streitig ist, ob der Anspruch der Klägerin auf Arbeitslosengeld wegen einer erhaltenen Entlassungsentschädigung für die Zeit vom 1. Januar 2008 bis 22. Mai 2008 geruht hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
QAAAG-71366

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Hessen, Urteil v. 21.05.2012 - L 7 AL 188/11

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