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Rückstellungen: Zulassungsbedingungen, Veränderungen von
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
Werden durch gesetzliche Vorgaben oder behördliche Anordnungen die Zulassungsbedingungen für bereits auf dem Markt befindliche Arzneimittel für einen Zeitraum nach dem Bilanzstichtag verschärft, darf für die entstehenden Kosten keine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bilanziert werden. Die hierdurch bedingten, zu erwartenden Gewinnminderungen stellen ein allgemeines Unternehmensrisiko dar.
Der Arzneimittelhersteller A vertreibt seine Produkte seit Jahren auf der Grundlage von Zulassungen, die ihm die zuständige Bundesbehörde erteilt hat. Durch eine Gesetzesänderung erlöschen alle Zulassungen in den nächsten zwei Jahren, sofern keine Anträge auf Verlängerung gestellt werden. Für die geschätzten Registrierungs- und Analysekosten von durchschnittlich 3.000 € je Arzneimittel wollte der Unternehmer A eine Rückstellung bilden; dieses Ansinnen lehnte der BFH in seiner Entscheidung vom ab.
Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung ist, dass die ungewisse Verbindlichkeit jedenfalls dann im abgelaufenen Wirtschaftsjahr wirtschaftlich verursacht sein muss, wenn sie ...