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Steuerrecht | Erlass von Nachzahlungszinsen
Nachzahlungszinsen aufgrund einer Steuernachzahlung sind zu erlassen, soweit der Steuerpflichtige bereits eine freiwillige Zahlung geleistet hat. Der Erlass umfasst die Nachzahlungszinsen für die vollen Monate zwischen dem Tag der freiwilligen Zahlung bis zum Wirksamwerden der Steuernachzahlung. Es kommt also zu einer Ermittlung der fiktiven Erstattungszinsen.
A zahlt am freiwillig eine wegen einer laufenden Außenprüfung zu erwartende Steuernachzahlung für 2013. Der Änderungsbescheid mit einer Nachzahlung für 2013 wird am zur Post aufgegeben. In dem Bescheid werden Nachzahlungszinsen festgesetzt. A beantragt einen Erlass von Nachzahlungszinsen für sechs Monate.
A [i]Zeitraum zwischen Tag der Zahlung und Bekanntgabe des Steuerbescheidshat einen Anspruch auf Erlass der Nachzahlungszinsen für sechs Monate. Er hat am