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Schenkungsteuer | Zahlung eines überhöhten Kaufpreises für den Erwerb eines Aktienpakets an eine dem Gesellschafter nahestehende Person
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Zahlung überhöhter vertraglicher Entgelte durch eine GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person ist keine gemischte freigebige Zuwendung i. S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG der GmbH an die nahestehende Person, wenn der Gesellschafter beim Abschluss der Vereinbarung zwischen der GmbH und der nahestehenden Person mitgewirkt hat. In einem solchen Fall beruht die Vorteilsgewährung auf dem Gesellschaftsverhältnis zwischen der GmbH und dem Gesellschafter. (2) Diese Rechtsgrundsätze gelten entsprechend, wenn mehrere Gesellschafter an der GmbH beteiligt sind, von denen zumindest einer bei der Vereinbarung zwischen der GmbH und der ihm nahestehenden Person mitgewirkt hat. (3) Ist ein Gesellschafter über eine Muttergesellschaft an der GmbH bet...