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Besteuerung im Kfz-Gewerbe
Stolpersteine und ihre Handhabung
Eine wahre Geschichte: Eines Morgens kurz nach Sonnenaufgang klingelt es an der Tür des Wohnhauses der Eheleute Müller. Diese schrecken aus dem Schlaf auf und öffnen nach kurzer Zeit die Haustür. Die frühen Besucher weisen sich als Beamte der Steuerfahndung bzw. des Finanzamts aus und halten dem völlig überrumpelten Herrn Müller einige Seiten Papier unter die Nase. Müller, seines Zeichens Gebrauchtwagenhändler, wird der Umsatzsteuerhinterziehung bezichtigt und soll rund 150.000 € zahlen. Da er diese Summe ad hoc weder in bar noch auf seinen Konten hat, pfänden die Beamten kurzerhand den gesamten Gebrauchtwagenbestand des Händlers. Nach kurzer Zeit (noch am selben Tag) stehen Pkw-Transporter auf dem Hof des Herrn Müller und die Fahrzeuge werden aufgeladen. Müller sieht fassungslos zu, wie seine gesamte Geschäftsgrundlage abtransportiert wird. Diese Geschichte, die sich genauso im Sommer 2017 zugetragen hat und in der lediglich der Name des Gebrauchtwagenhändlers erfunden ist, ist nur ein Beispiel dafür, wie sehr die Finanzverwaltung die Zunft der Gebrauchtwagenhändler in den Fokus genommen hat und mit welcher unerbittlichen Konsequenz hier gehandelt wird. Vor dem Hintergrund dieser ...