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NWB Nr. 4 vom Seite 224

Schreiben befreit?

© jokatoons – stock.adobe.comEine Schreibtherapie soll sich hervorragend dazu eignen, seinen Gefühlen zu begegnen und somit seine Ängste, Enttäuschung oder Wut zu verarbeiten. Ob dieser therapeutische Ansatz auch bei einem Gefängnisaufenthalt weiterhilft, ist nicht bewiesen. Und man kann wohl in diesen Fällen sicherlich auch nicht davon ausgehen, dass das „Schreiben befreit“. Wenigstens lässt sich auf diese lyrische Art aber Zahlungsaufforderungen des Finanzamts begegnen, wie die Insassin einer Justizvollzugsanstalt beweist:

Dies ist die Kopie eines Schriftstücks, das uns ein Leser zur Veröffentlichung geschickt hat. Haben auch Sie Stilblüten oder Anekdoten aus Ihrem Berufsleben, die sich in anonymisierter Form für eine Veröffentlichung eignen? Dann schreiben Sie uns. Jede veröffentlichte Zuschrift honorieren wir mit einer Flasche Single Malt Whisky, wahlweise mit einer Flasche Champagner.

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