2. Wenn das Verbot der Doppelbesteuerung
beachtet wird, werden die Rentenbezüge aus einem Altersvorsorgevertrag
mit der VBL, die umlagefinanziert sind, mit dem Ertragsanteil besteuert.
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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 06.12.2017 - 3 K 184/14