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Verbindlichkeiten – Abzinsung
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Nicht jede Verbindlichkeit ist mit ihrem Erfüllungsbetrag zu passivieren. Ist die Kaufpreisschuld über eine längere Zeit zinslos „gestundet”, muss am Bilanzstichtag geklärt werden, ob eine Abzinsung erforderlich ist.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 2143 | Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Verbindlichkeiten |
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 2683 | Zinserträge aus der Abzinsung von Verbindlichkeiten |
1.2 SKR 04
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 7361 | Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Verbindlichkeiten |
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 7141 | Zinserträge aus der Abzinsung von Verbindlichkeiten |
1.3 IKR
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
5790 | Sonstige zinsähnliche Erträge | |
7590 | Sonstige zinsähnliche Aufwendungen |
2. Rechtsgrundlagen
§ 246 Abs. 1 Satz 3 HGB, § 247 Abs. 1 HGB, § 250 Abs. 3 HGB, § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB, § 253 Abs. 1 Sätze 2 und 3 HGB, § 266 Abs. 3 C. 1 – 8 HGB, § 274 Abs. 1 Satz 1 und 3 HGB, § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG, R 6.2 Satz 2 EStR , § 1a Abs. 1 UStG, § 12 Abs. 1 UStG, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG, Abschnitt 3.11 Abs. 2 UStAE, § 12 Abs. 3 Satz 2 BewG.
3. Wie wird kontiert?
3.1 Handelsrecht
Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge zu enthalten, sow...