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Lexikon - Stand: 24.05.2024

Außerordentliche Erträge

Udo Cremer

Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.

Zusammenfassung

Außergewöhnliche Erträge betreffen Vorgänge, die außerhalb des „Gewöhnlichen” liegen und eher selten auftreten.

1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?

1.1 SKR 03


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Sonstige betriebliche Erträge
2504
Erträge durch Verschmelzung und Umwandlung
2508
Gewinn aus der Veräußerung oder der Aufgabe von Geschäftsaktivitäten nach Steuern
2590
Erträge aus der Anwendung von Übergangsvorschriften
2594
Erträge aus der Anwendung von Übergangsvorschriften (latente Steuern)

1.2 SKR 04


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Sonstige betriebliche Erträge
7451
Erträge durch Verschmelzung und Umwandlung
7454
Gewinn aus der Veräußerung oder der Aufgabe von Geschäftsaktivitäten nach Steuern
7460
Erträge aus der Anwendung von Übergangsvorschriften
7464
Erträge aus der Anwendung von Übergangsvorschriften (latente Steuern)

1.3 IKR


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
5800
Außerordentliche Erträge

2. Rechtsgrundlagen

§ 246 Abs. 2 HGB, § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB, § 277 Abs. 4 Satz 1 HGB, § 285 Nr. 31 HGB, Art. 75 Abs. 1 EGHGB, § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. a EStG, § 3c Abs. 2 EStG, § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG, § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG, § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG.

3. Wie wird kontiert?

Der GuV-Posten „außerordentliche Erträge” ist durch das BilRUG aus der Gewinn- und Verlustrechnung ersatzlos gestrichen worden. Erstmals anzuwenden ist diese V...

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