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Umsatzsteuer | Abrechnung von Mehr- bzw. Mindermengen Strom (Leistungsbeziehungen)
Mit Schreiben v. nimmt das BMF zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Abrechnung von Mehr- bzw. Mindermengen Strom (Leistungsbeziehungen) Stellung. Soweit Verteilnetzbetreiber und Lieferant bzw. Kunde Mehr- bzw. Mindermengen an Strom ausgleichen, handelt es sich um eine Lieferung entweder vom Verteilnetzbetreiber an den Lieferanten bzw. Kunden (Mindermenge) oder vom Lieferanten bzw. Kunden an den Verteilnetzbetreiber (Mehrmenge). Die Verfügungsmacht an dem zum Ausgleich zur Verfügung gestellten Strom wird verschafft (§ 3 Abs. 1 UStG). Unter den in § 13b Abs. 5 i. V. mit Abs. 2 Nr. 5 UStG genannten Voraussetzungen ist der Leistungsempfänger S. 84Steuerschuldner. Hiervon zu unterscheiden sind die Leistungen des Übertragungsnetzbetreibers in seiner Eigenschaft als Bilanzkreiskoordi...