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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 7 AS 1357/15

Die Beteiligten streiten über eine endgültige Festsetzung des Leistungsanspruchs des Klägers. Allein umstritten ist dabei, ob im Zeitraum vom 11.08.2008 bis zum 31.01.2009 Einkommen des Klägers aus einer selbständigen Tätigkeit als Übersetzer und Dolmetscher erzielt wurde und anzurechnen ist.

Fundstelle(n):
TAAAG-69373

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 21.09.2017 - L 7 AS 1357/15

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