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EU | Paket zur Mehrwertsteuer im Versandhandel und für grenzüberschreitende Dienstleistungen
Der [i]Zur Gesetzgebung s. unter http://eur-lex.europa.eu/procedure/DE/2016_370 – 2016/0370 (CNS) sowie 2016/0372 (NLE) Rat der EU hat sich am darauf geeinigt, neben weiteren Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige insbesondere auch die (bislang durch § 3c UStG abgedeckten) innergemeinschaftlichen Fernverkäufe in die „Kleine Einzige Anlaufstelle“ (KEA, auch MOSS – Mini-One-Stop-Shop) einzubeziehen. Hinzu kommt unter bestimmten weiteren Voraussetzungen eine Einbeziehung von Fernverkäufen aus dem Drittlandsgebiet. Die KEA ermöglicht es schon bislang, für bestimmte innergemeinschaftlich erbrachte Dienstleistungen (z. B. elektronische Dienstleistungen) in einem elektronischen Portal das steuerliche Meldewesen und die Zahlungen der Steuerschuld grundsätzlich zentral für die gesamte EU abzuwickeln. Mit dem Paket soll dem Umstand abgehol...