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IWB 1/2018 S. 3

China | Rückwirkender Erlass der Unternehmenssteuern bei Reinvestition der Gewinne in geförderte Industriezweige

Das [i]Ausländische Investoren können sich Steuern für 2017 erstatten lassenchinesische Finanzministerium hat am angekündigt, dass ausländische Unternehmen ihre Gewinne vorerst nicht mehr versteuern müssen, soweit sie diese unter bestimmten Bedingungen direkt wieder in China investieren; insbesondere müssen die Reinvestitionen Industrien gelten, die nach einer Liste des Ministeriums besonders förderungswürdig sind (diese Liste liegt bislang nur auf Chinesisch vor). Die Regelungen gelten rückwirkend zum . Bereits gezahlte Steuern sollen auf Antrag erstattet werden.

Bereits Anfang November hatte die chinesische Regierung den Steuersatz für High-Tech-Dienstleistungen auf 15 % gesenkt, ebenfalls rückwirkend zum .

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