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Umsatzsteuer | BMF-Schreiben zu Pauschbeträgen für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2018
Das die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2018 bekannt gegeben.
Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben werden auf Grundlage der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Aufwendungen privater Haushalte für Nahrungsmittel und Getränke festgesetzt. Sie beruhen auf Erfahrungswerten und S. 11 [i]Wenning, Unentgeltliche Wertabgaben, infoCenter NWB HAAAB-13235 bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen (§ 148 Satz 1 AO). Der jeweilige Pauschbetrag stellt einen Jahreswert für eine Person dar.