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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 09 | Umsatzsteuer: Keine Steuerbefreiung für die Erstellung von Lehrbriefen

Nach Auffassung der Verwaltung fallen Autorenleistungen zur Erstellung von Lehrbriefen nicht unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG für unmittelbar dem Schul- oder Bildungszweck dienende Unterrichtsleistungen selbstständiger Lehrer und sind daher steuerpflichtig (ggf. mit dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG). Für bis zum erbrachte Leistungen wird allerdings nicht beanstandet, wenn der Autor die Leistungen als steuerfrei behandelt.

Kommen wir zur Umsatzsteuer. – Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben sich kürzlich abgestimmt, was die Erstellung von Lehrbriefen angeht. Im konkreten Fall, über den diskutiert wurde, hatten Fachautoren als Subunternehmer Unterrichtsmaterialien für ein Fernlehrinstitut erstellt, das diese an die Schüler versandte.

Nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG sind steuerfrei die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer an bestimmten Hochschulen und Schulen. Nach Auffassung der Verwaltung fällt die bloße Erstellung von Lehrbriefen für ein Fernlehrinstitut nicht darunter. Genauso wie beim Verfassen von „normalen” Lehrbüchern dienen die Leistungen nur mittelbar dem Schulunterricht. Als Vorleist...

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