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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 05 | Nebenberufliche Tätigkeiten: Steuerfreiheit durch Übungsleiter-Freibetrag und Ehrenamtspauschale

Das BayLSt hat seine Information zur Steuerfreiheit für nebenberufliche Tätigkeiten auf den neuesten Stand gebracht. Umfassend und übersichtlich erläutert die Behörde, welche Voraussetzungen aus Verwaltungssicht zu beachten sind, um in den Genuss der Steuervergünstigungen nach § 3 Nr. 26 EStG (sog. Übungsleiter-Freibetrag) und nach § 3 Nr. 26a EStG (sog. Ehrenamtspauschale) zu kommen. In Zweifelsfällen lohnt ein Blick in die empfehlenswerte Info, die viele Beispiele enthält.

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat seine Information zur Steuerfreiheit für nebenberufliche Tätigkeiten auf den neuesten Stand gebracht. Umfassend und übersichtlich erläutert die Behörde, welche Voraussetzungen aus Verwaltungssicht zu beachten sind, um in den Genuss des Übungsleiter-Freibetrags und der Ehrenamtspauschale zu kommen.

Dank des Übungsleiterfreibetrags nach § 3 Nr. 26 EStG können im Jahr 2.400 € steuer- und sozialabgabenfrei hinzuverdient werden. Die Bezeichnung „Übungsleiterfreibetrag” ist allerdings irreführend. Nicht nur Trainer in einem Sportverein profitieren von der Steuerbefreiung. Begünstigt sind vielmehr alle nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlich...

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