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Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB SAAAG-68559 Die Abgrenzungsregelungen der R 15.5 EStR 2012 entfalten mit Blick auf den allmählichen Strukturwandel ab dem Wirtschaftsjahr 2016/2017 erstmals seit ihrem Inkrafttreten ihre volle Wirkung. In diesem Zusammenhang hat das (BStBl 2017 I S. 1431) zu bislang offengebliebenen Fragen im Bereich des Weinbaus Stellung genommen. Der Beitrag geht deshalb der Frage nach, welche ertragsteuerrechtlichen Besonderheiten im Allgemeinen und im Rahmen der Gewinnermitttlung nach § 13a EStG und § 4 Abs. 3 EStG für die Veranlagungszeiträume 2016 ff. jeweils im Besonderen zu beachten sind.
Ausführlicher Beitrag s. .
Abgrenzung zwischen Wein- und Obstbau
[i]Erzeugung von Keltertrauben ist Weinbau, Erzeugung von Tafeltrauben Obstbau Unter dem Begriff „Weinbau“ ist die landwirtschaftliche Kultivierung von Weinreben und deren Verwertung insbesondere zum Zwecke der Weinerzeugung zu verstehen. Für den Weinbau existierten seit dem Mittelalter spezifische Regelungen. Daraus abgeleitet waren der Anbau der Reben und die Weinherstellung traditionell derart eng miteinander verknüpft, dass der Trauben- und Safterzeugung keine besondere Bedeutung beigemessen wurde. [i] Verordnung (EG) Nr. 1221/2008 der Kommission v. 5.12.2008 Aufgrund dieser historisch gewachsenen Umstände berück...