BFH - VII R 19/17 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: KN Pos 6815 UPos 1010, KN Pos 8803 UPos 3000
Rechtsfrage
Nacherhebung von Zoll wegen Änderung der Einreihung (Frisch- bzw. Brauchwassertank für ein spezielles Starrflügelflugzeug, bestehend aus Kohlenstofffasern, Metall und Gummi, mit zölligen Fittingen als Anschlüsse).
Sind zur Auslegung des Begriffs "Erkennbarkeit der Waren" i.S. der Anm. 3 zum Abschn. XVII KN -und damit zur Ausfüllung des maßgeblichen Prüfungsmaßstabs der durchschnittlichen Sachkunde- auch die an der Ware angebrachten Hinweisetiketten und die Herstellerspezifikation bzw. der Hinweis auf die "herstellende Abteilung" zu berücksichtigen?
Gilt das Tatbestandsmerkmal "Teil" in der KN auch für Zubehör?
Einreihung
Fundstelle(n):
SAAAG-68076