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Track 06-07 | Anschaffungsnahe Herstellungskosten: Beseitigung nachträglicher Schäden bleibt außen vor
Nach einem aktuellen BFH-Urteil ist die Beseitigung eines Substanzschadens, der nachweislich erst nach der Anschaffung des Gebäudes durch das schuldhafte Handeln eines Dritten verursacht worden ist, nicht den anschaffungsnahen Herstellungskosten zuzuordnen. Zudem informieren wir Sie über eine Übergangsregelung des BMF zur Anwendung der BFH-Rechtsprechung aus 2016 zu Schönheitsreparaturen und zur Vorgehensweise bei selbständigen Gebäudeteilen.
Vor anderthalb Jahren hatten wir Sie in unserer Rubrik „Anhängige BFH-Verfahren über ein erstinstanzliches Urteil des FG Düsseldorf zu anschaffungsnahen Herstellungskosten informiert. Die Richter aus dem Rheinland hatten entschieden: Die Aufwendungen eines Vermieters zur Beseitigung von Schäden, die nach dem Kauf einer Immobilie vom Mieter verursacht wurden, sind sofort als Werbungskosten abzugsfähig. Wenn Sie unserer Empfehlung gefolgt sind und vergleichbare Fälle offengehalten haben, dann haben Sie jetzt gute Karten. Der für die Vermietungseinkünfte zuständige IX. Senat des Bundesfinanzhofs hat nämlich die Revision gegen das FG-Urteil zurückgewiesen.
Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören die Aufwendungen für Instandsetzungen und Mod...