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Track 20 | Bilanzierung: Rechnungszinsfuß für Pensionsrückstellungen beim BVerfG auf dem Prüfstand
Das FG Köln hält den Rechnungszinsfuß von 6 % zur Ermittlung von Pensionsrückstellungen in § 6a EStG im Jahr 2015 für verfassungswidrig. Es hat deshalb beschlossen, eine Entscheidung des BVerfG über die Verfassungsmäßigkeit einzuholen. In dem heutigen Zinsumfeld habe sich der gesetzlich vorgeschriebene Zinsfuß so weit von der Realität entfernt, dass er vom Gesetzgeber hätte überprüft und angepasst werden müssen.
Eine enorme Bedeutung für die Praxis hat die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Pensionsrückstellungen. Das Finanzgericht Köln hält den pauschalen Zinssatz von 6 % zur Ermittlung von Pensionsrückstellungen in § 6a EStG im Jahr 2015 für verfassungswidrig. Es hat deshalb beschlossen, in Karlsruhe eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit einzuholen.
Der Hintergrund ist bekannt: Pensionsrückstellungen werden abgezinst, da sie erst in der Zukunft ausgezahlt werden. Je höher der Rechnungszinsfuß, desto weniger darf ein Unternehmen der Pensionsrückstellung zuführen. Dies führt abweichend von der Handelsbilanz zu einer massiven Unterbewertung. Folge ist eine höhere steuerliche Belastung.
Das FG Köln hat betont: Der Gesetzgeber ist befugt, den Rechnungsz...