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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 14 | Erbschaftsteuer: Einkommensteuervorauszahlungen des Erblassers als Nachlassverbindlichkeiten

Das FG Münster hat entschieden, dass gegenüber dem Erblasser festgesetzte Einkommensteuervorauszahlungen auch für ein Kalendervierteljahr, das erst nach dessen Tod beginnt, vom Erben als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig sind. Die Einkommensteuer des Erblassers entstehe erst mit Ablauf des Todesjahres und sei unzweifelhaft abzugsfähig. Für Vorauszahlungen könne nichts anderes gelten als für Abschlusszahlungen.

Bevor wir gleich zu unserem ausführlichen Hauptthema kommen, noch eine kurze Meldung zur Erbschaftsteuer. Es geht um Vorauszahlungen zur Einkommensteuer, die gegenüber dem Erblasser festgesetzt wurden. Das FG Münster hat entschieden: Die Einkommensteuervorauszahlungen sind beim Erben als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig. Das gilt auch für ein Kalendervierteljahr, das erst nach dem Tod des Erblassers beginnt.

Der Kläger ist Gesamtrechtsnachfolger seines im August verstorbenen Vaters. Das Finanzamt hatte gegenüber dem Vater noch zu Lebzeiten Einkommensteuer-Vorauszahlungen für das dritte und das vierte Quartal festgesetzt. Diese machte der Sohn als Nachlassverbindlichkeiten im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung geltend. Das Finanzamt erkannte jedoch nur die Vorauszahlun...

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