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Minijob: Umlage U2 sinkt 2018
Minijobberinnen haben während des Mutterschutzes Anspruch auf weitere Zahlung ihres Arbeitsentgelts. Arbeitgebern werden die Kosten hierfür im Umlageverfahren über die Umlage U2 erstattet. Ab 2018 ermäßigt sich der Satz von 0,3 % auf 0,24 %. Alle Beitragssätze 2018 für Minijobs finden Sie als Übersicht unter http://go.nwb.de/yu0yq.