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Einkommensteuer: Änderung der BFH-Rspr. zu eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen
, BStBl 2017 II S. 683 NWB GAAAG-40818
Leitsätze
Mit der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG ist die gesetzliche Grundlage für die bisherige Rspr. zur Berücksichtigung von Aufwendungen des Gesellschafters aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen als nachträgliche Anschaffungskosten i. R. des § 17 EStG entfallen.
Aufwendungen des Gesellschafters aus seiner Inanspruchnahme als Bürge für Verbindlichkeiten der Gesellschaft führen nicht mehr zu nachträglichen Anschaffungskosten auf seine Beteiligung.
Die bisherigen Grundsätze zur Berücksichtigung von nachträglichen Anschaffungskosten aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen sind weiter anzuwenden, wenn der Gesellschafter eine eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfe bis zum Tag der Veröffentlichung dieses Urteils () geleistet hat oder wenn eine Finanzierungshilfe des Gesellschafters bis zu diesem Tag eigenkapitalersetzend geworden ist.
Sachverhalt
Der Kläger war beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer
einer GmbH. Die GmbH nahm bei der B-Bank 2006 einen Kredit auf. Zur
Voraussetzung für die Kreditgewährung machte die B-Bank, dass sich der Kläger
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