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NWB Nr. 51 vom Seite 3925

Digitaler Lohnnachweis: Für 2017 letztmalig doppelte Meldung erforderlich

[i]DStV, Mitteilung v. 5.12.2017Für das Jahr 2017 müssen Unternehmen ihre Daten für die Beitragsberechnung zur gesetzlichen Unfallversicherung (UV Meldeverfahren) zum letzten Mal in zwei Meldungen übermitteln: einmal mit dem bisherigen Entgeltnachweis im Online-, Papier- oder Fax-Verfahren und zusätzlich mit dem Lohnnachweis Digital. Ab dem Beitragsjahr 2018, d. h. ab , erfährt die Praxis eine Erleichterung. Sodann ist der digitale Lohnnachweis die alleinige Grundlage für den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung.

Auch für Steuerberater sind diese Änderungen [i]Eilts, NWB 48/2016 S. 3628relevant, wenn sie z. B. die Meldungen zur Sozialversicherung für ihre Mandanten durchführen (zur Einführung des digitalen Lohnnachweises s. Eilts, NWB 48/2016 S. 3628).

Um ihren Mitgliedern die vollständige Meldung der Daten für die Beitragsberechnung 2017 zu erleichtern, macht die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft aktuell auf folgende Punkte aufmerksam:

  • [i]Meldung der Daten für die Beitragsberechnung 2017Die mit dem Entgeltnachweis und dem Lohnnachweis Digital gemeldeten Werte müssen identisch sein.

  • Eine nachträgliche Korrektur der Werte muss identisch sowohl für den eingereichten Entgeltnachweis als auch mit dem Lohnnachweis Digital erfo...

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