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LG Krefeld Urteil v. - 2 O 56/16

Gesetze: BGB § 254 Abs 1, BGB § 254 Abs 2, BGB § 280 Abs 1, UStG § 19 Abs 1

Steuerberaterhaftung: Fehlerhafte Umsatzsteueroption für einen Kleinunternehmer; Mitverschulden des Mandanten

Tatbestand

Der Beklagte war bis zum Ende des Jahres 2010 Steuerberater der Klägerin. Im Rahmen dieses Mandats hatte er auch die Umsatzsteuererklärungen für die Klägerin gefertigt und dem Finanzamt zugeleitet. Jedenfalls von 2005 bis 2008 lag der Umsatz der Klägerin unterhalb der Kleinunternehmergrenze von 17.500,00 €. Dennoch hat der Beklagte in der Umsatzsteuererklärung für 2006 den Eintrag unter B (Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer) nicht ausgefüllt, sondern die Umsätze der Klägerin unter C (steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben) eingetragen. Dies führte dazu, dass die Klägerin mit einer Bindung von fünf Jahren zur Umsatzsteuer optierte. Über diese Wirkung der Umsatzsteuererklärung 2006 hat der Beklagte die Klägerin nicht aufgeklärt.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:LGKR:2017:0329.2O56.16.00

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 1232 Nr. 22
RAAAG-64605

Preis:
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Nutzungsdauer:
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LG Krefeld, Urteil v. 29.03.2017 - 2 O 56/16

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