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Umsatzsteuer | Umsätze aus der Erstellung von Lehrbriefen für ein Fernlehrinstitut
Das FinMin Schleswig-Holstein weist mit USt-Kurzinfo v. darauf hin, dass nur solche Leistungen „unmittelbar“ dem Schul- und Bildungszweck i. S. des § 4 Nr. 21 UStG dienen, die diesen nicht nur (mittelbar) ermöglichen, sondern ihn selbst bewirken. Das trifft auf die Erbringung des Fernunterrichts durch das Fernlehrinstitut zu, nicht jedoch auf die Erstellung der dafür verwendeten Lehrbriefe. Nach Auffassung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder fällt die bloße Erstellung von Lehrbriefen daher nicht unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG. Die Behandlung reiner Autorenleistung zur Erstellung von Lehrbriefen als umsatzsteuerpflichtig ist vergleichbar mit der Umsatzsteuerpflicht der Autorenleistung von „normalen“ Lehrbüchern. [i]Einen Beitrag zur USt-Pflicht für die Erstellung von Lehrbriefen lesen Sie in NWB 51/2017Auch diese Autorenleist...