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Bilanzierung | Anwendungsschreiben zu den Regelungen in § 4f, § 5 Abs. 7 EStG veröffentlicht
Der BFH hat in mehreren Urteilen entschieden, dass übernommene Verpflichtungen beim Übernehmer keinen Ansatz- und Bewertungsbeschränkungen unterliegen, sondern als ungewisse Verbindlichkeiten auszuweisen und mit den „Anschaffungskosten“ oder dem höheren Teilwert zu bewerten sind ( NWB GAAAE-03246 und v. - I R 28/11 NWB AAAAE-32295). Tritt ein Dritter neben dem bisherigen Schuldner in die Verpflichtung ein (sog. Schuldbeitritt) und verpflichtet sich der Dritte, den bisherigen Schuldner von der Verpflichtung freizustellen, kann der bisherige Schuldner mangels Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme weder eine Rückstellung für die Verpflichtung passivieren noch einen Freistellungsanspruch gegenüber dem Schuldbeitretenden ansetzen (BStBl 2005 I S. 1052BStBl 2011 I S. 627BGBl 2013 I S. 4318