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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 VG 989/17

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die negative Feststellung, dass kein Recht auf Beschädigtengrundrente besteht, entfaltet keine Wirkung für die Zukunft und ist daher kein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung.

2. Der Ursachenzusammenhang zwischen einem schädigenden Vorgang und einer psychiatrischen Erkrankung kann mittels einer sachkundigen Bewertung wegen der Latenz von Brückensymptomen verneint werden.

Fundstelle(n):
VAAAG-64125

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 09.11.2017 - L 6 VG 989/17

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