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Aus der Steuerrechtsprechung und Verwaltungspraxis im Jahr 2017
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB ZAAAG-63798 Nachfolgend wird auf eine Auswahl interessanter und praxisrelevanter Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen hingewiesen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Das Nahestehen von (natürlichen und juristischen) Personen hat zahlreiche Steuerfolgen. Es ist normspezifisch und individuell zu beurteilen.
Der bei steuerlichen Gestaltungen unter Nahestehenden anzustellende Fremdvergleich darf nicht überzogen werden.
Unverzinsliche und ungesicherte Ehegatten-Darlehen können steuerlich anerkannt werden, müssen aber bei betrieblichen Darlehensaufnahmen abgezinst werden.
Die unentgeltliche Übertragung betrieblicher Sachgesamtheiten unter Nießbrauchvorbehalt kann zur Gewinnrealisierung führen.
Bei Fonds-Personengesellschaften, die Wirtschaftsgüter vermieten, ist die beabsichtigte spätere Veräußerung der Wirtschaftsgüter kein Gewerbemerkmal, wenn bereits die Vermietung Überschüsse erwarten lässt.
Die korrespondierende Bewertung von Mitunternehmerdarlehen in der Sonderbilanz entfällt, sobald die Anteile veräußert werden.
Auf die Übertragung eines GmbH-Anteils gegen Versorgungsleistungen ist § 10 Abs. 1a Nr. 2 Satz 2 Buchst. c EStG nur anwendbar, wenn der Übertragende sein...